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Energy Sharing 2026: Die Zukunft der gemeinschaftlichen Energieversorgung in Deutschland

22.06.2026

Strom teilen statt einspeisen: Was Energy Sharing für Bürger, Unternehmen und Kommunen bedeutet

Die Energiewende verändert die Art und Weise, wie wir Energie erzeugen, nutzen und verteilen. Während Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern, Gewerbedächern und Freiflächen mittlerweile zum gewohnten Bild gehören, stellt sich für viele Anlagenbetreiber eine zentrale Frage:

Was passiert mit dem Strom, den ich selbst nicht verbrauchen kann?

Bislang blieb meist nur die Einspeisung ins öffentliche Netz. Mit dem neuen gesetzlichen Rahmen für Energy Sharing eröffnet sich nun eine völlig neue Möglichkeit: Erneuerbarer Strom kann gemeinschaftlich genutzt werden – auch über Grundstücks- und Gebäudegrenzen hinweg.

Seit Juni 2026 ist Energy Sharing in Deutschland erstmals gesetzlich geregelt. Damit entsteht ein wichtiger Baustein für eine dezentrale, bürgernahe und nachhaltige Energieversorgung. Erstmals können auch Mieter, Wohnungseigentümer, Unternehmen und Kommunen direkt von regional erzeugtem Solar- oder Windstrom profitieren.

Was ist Energy Sharing?

Energy Sharing bezeichnet die gemeinschaftliche Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energieanlagen durch mehrere Teilnehmer.

Im Gegensatz zum klassischen Eigenverbrauch oder Mieterstrommodell wird der Strom dabei nicht zwingend im selben Gebäude verbraucht. Stattdessen erfolgt die Verteilung über das öffentliche Stromnetz.

Ein typisches Beispiel:

Eine Bürgerenergiegenossenschaft betreibt eine Photovoltaikanlage auf einem Hallendach. Die erzeugte Energie wird nicht ausschließlich eingespeist, sondern anteilig von Mitgliedern der Gemeinschaft genutzt. Dadurch profitieren auch Menschen ohne eigenes Dach von regional erzeugter Solarenergie.

Die rechtliche Grundlage: § 42c EnWG

Mit der Einführung des § 42c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde Energy Sharing erstmals rechtlich ermöglicht. Die Regelung trat im Juni 2026 in Kraft und schafft einen verbindlichen Rahmen für die gemeinschaftliche Nutzung von Strom aus:

  • Photovoltaikanlagen

  • Windenergieanlagen

  • Batteriespeichern in Verbindung mit EE-Anlagen

Das Modell basiert auf einer sogenannten Teilversorgung. Das bedeutet: Teilnehmer erhalten den Stromanteil, der tatsächlich zeitgleich erzeugt oder zwischengespeichert wurde. Für den verbleibenden Strombedarf bleibt ein klassischer Stromlieferant erforderlich.

Wer kann teilnehmen?

Sharing-Lieferanten

Als Sharing-Lieferanten kommen unter anderem infrage:

  • Privatpersonen

  • Bürgerenergiegesellschaften

  • Energiegenossenschaften

  • Kommunale Unternehmen

  • Kleine und mittlere Unternehmen

Wichtig ist, dass die Anlage nicht überwiegend einer gewerblichen Haupttätigkeit dient.

Sharing-Abnehmer

Zu den Nutzern des gemeinschaftlich erzeugten Stroms zählen:

  • Privathaushalte

  • Mieter

  • Wohnungseigentümer

  • Kleine und mittlere Unternehmen

  • Kommunale Einrichtungen

Reststrom-Lieferanten

Da erneuerbare Energien nicht jederzeit verfügbar sind, wird ergänzend ein klassischer Stromanbieter benötigt, der die Versorgung bei fehlender Erzeugung übernimmt.

Sharing-Dienstleister

Die energiewirtschaftliche Abwicklung ist komplex. Spezialisierte Dienstleister übernehmen daher häufig:

  • Messstellenbetrieb

  • Bilanzierung

  • Abrechnung

  • Vertragsmanagement

  • Marktkommunikation

  • Netzbetreiberkommunikation

Wie funktioniert Energy Sharing technisch?

Die technische Grundlage bilden intelligente Messsysteme (Smart Meter) sowie digitale Bilanzierungs- und Abrechnungssysteme.

Alle 15 Minuten wird erfasst:

  • wie viel Strom erzeugt wurde,

  • wie hoch der Verbrauch der Teilnehmer ist,

  • welcher Anteil jedem Nutzer zugeordnet werden kann.

Der Ablauf:

  1. Eine Solaranlage erzeugt Strom.

  2. Die erzeugte Energie wird digital gemessen.

  3. Der Verbrauch der Teilnehmer wird erfasst.

  4. Alle Daten werden viertelstündlich bilanziert.

  5. Der erzeugte Strom wird anteilig zugeordnet.

  6. Fehlende Energiemengen liefert der Reststromanbieter.

Dadurch bleibt die Versorgung jederzeit gesichert.

Smart Meter als Voraussetzung

Für die Teilnahme am Energy Sharing ist ein intelligentes Messsystem erforderlich.

Diese Smart Meter ermöglichen:

  • viertelstündliche Verbrauchsmessungen

  • automatische Datenübertragung

  • transparente Abrechnung

  • digitale Verbrauchsauswertungen

Der bundesweite Smart-Meter-Rollout läuft bereits und bildet die technische Grundlage für zukünftige Energiegemeinschaften.

Die Rolle von Batteriespeichern

Batteriespeicher erhöhen den Nutzen von Energy Sharing erheblich.

Überschüssiger Solarstrom kann gespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden – beispielsweise in den Abendstunden oder nachts.

Dadurch steigt:

  • der Anteil erneuerbarer Energien,

  • die Eigenversorgung der Gemeinschaft,

  • die Wirtschaftlichkeit des Gesamtsystems.

Vertragsgestaltung: Was Teilnehmer wissen sollten

In der Regel bestehen beim Energy Sharing zwei Vertragsverhältnisse:

Sharing-Vertrag

Dieser regelt:

  • Mitgliedschaft in der Energiegemeinschaft

  • Strompreis

  • Laufzeiten

  • Kündigungsfristen

  • Rechte und Pflichten der Teilnehmer

Reststromvertrag

Dieser deckt den Strombedarf außerhalb der Erzeugungszeiten ab und läuft parallel zum Sharing-Vertrag.

Wichtige Prüfpunkte

Vor Vertragsabschluss sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden:

  • Laufzeit und Kündigungsfristen

  • Preisanpassungsklauseln

  • Mindestabnahmemengen

  • Regelungen bei Anlagenausfällen

  • Datenschutz und Datennutzung

Welche Vorteile bietet Energy Sharing?

1. Mehr Teilhabe an der Energiewende

Nicht jeder besitzt ein Eigenheim oder eine geeignete Dachfläche. Energy Sharing ermöglicht auch Mietern und Wohnungseigentümern die direkte Nutzung regional erzeugter Energie.

2. Günstiger regionaler Ökostrom

Je nach Projekt können Teilnehmer Strom günstiger beziehen als über klassische Stromtarife.

3. Höhere Akzeptanz für Erneuerbare Energien

Wer direkt von einer Anlage profitiert, unterstützt deren Ausbau meist deutlich stärker.

4. Stärkung regionaler Wertschöpfung

Die wirtschaftlichen Vorteile bleiben stärker in der Region und kommen unter anderem zugute:

  • Kommunen

  • Energiegenossenschaften

  • Handwerksbetrieben

  • lokalen Unternehmen

5. Transparenz über den eigenen Verbrauch

Smart Meter ermöglichen detaillierte Einblicke in den Stromverbrauch und helfen dabei, Energie effizienter zu nutzen.

6. Optimale Nutzung erneuerbarer Energien

Anstatt Überschüsse ausschließlich ins Netz einzuspeisen, kann lokal erzeugter Strom direkt innerhalb der Gemeinschaft genutzt werden.

7. Unterstützung der Sektorenkopplung

Energy Sharing lässt sich hervorragend kombinieren mit:

  • Wärmepumpen

  • Batteriespeichern

  • Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

  • intelligenten Energiemanagementsystemen

Welche Herausforderungen gibt es?

Trotz des großen Potenzials befindet sich Energy Sharing in Deutschland noch am Anfang.

Komplexe energiewirtschaftliche Prozesse

Insbesondere Bilanzierung, Marktkommunikation und Abrechnung erfordern professionelle Lösungen.

Smart-Meter-Rollout

Noch nicht alle Haushalte verfügen über die notwendige Messtechnik.

Wirtschaftlichkeit

Aktuell existieren in Deutschland keine speziellen Förderungen oder reduzierten Netzentgelte wie in einigen anderen europäischen Ländern.

Begrenzte Verfügbarkeit

Viele Projekte befinden sich noch im Aufbau. Interessenten sollten sich bei lokalen Energiegenossenschaften, Stadtwerken oder spezialisierten Anbietern informieren.

Was können wir von Österreich lernen?

Österreich gilt als europäischer Vorreiter beim Energy Sharing.

Dort existieren bereits mehrere tausend Energiegemeinschaften mit über hunderttausend Teilnehmern. Der Erfolg basiert auf:

  • vereinfachten Regelungen

  • reduzierten Netzentgelten

  • steuerlichen Vorteilen

  • digitalen Plattformlösungen

Die Erfahrungen zeigen, welches Potenzial Energy Sharing langfristig auch in Deutschland entfalten kann.

Welche Rolle spielt Photovoltaik?

Photovoltaik wird die wichtigste Technologie für Energy Sharing in Deutschland sein.

Gründe hierfür sind:

  • hohe Wirtschaftlichkeit

  • sinkende Anlagenkosten

  • schnelle Installation

  • dezentrale Stromerzeugung

  • hohe gesellschaftliche Akzeptanz

Besonders geeignet sind größere Dachanlagen auf:

  • Gewerbegebäuden

  • Landwirtschaftsbetrieben

  • Mehrfamilienhäusern

  • kommunalen Gebäuden

Chancen für Unternehmen, Kommunen und die Wohnungswirtschaft

Unternehmen

  • Nutzung überschüssiger Solarenergie

  • Beteiligung von Mitarbeitenden

  • Verbesserung der Nachhaltigkeitsstrategie

  • Senkung von Energiekosten

Kommunen

  • Aufbau lokaler Energiegemeinschaften

  • Stärkung regionaler Wertschöpfung

  • höhere Akzeptanz für Energieprojekte

  • Unterstützung kommunaler Klimaziele

Wohnungswirtschaft

  • neue Modelle für Mieterstrom

  • Attraktivitätssteigerung von Immobilien

  • bessere Nutzung vorhandener Dachflächen

Die Zukunft des Energy Sharings in Deutschland

Viele Experten sehen in Energy Sharing einen zentralen Baustein des zukünftigen Energiesystems.

Mit der zunehmenden Digitalisierung der Energiewirtschaft, dem Ausbau intelligenter Messsysteme und der weiteren Verbreitung von Photovoltaik wird die gemeinschaftliche Nutzung von Strom immer einfacher und wirtschaftlicher.

Die Entwicklung geht weg von einer zentralen Versorgung hin zu einem dezentralen, flexiblen und bürgernahen Energiesystem, in dem Bürger, Unternehmen und Kommunen aktiv an der Energieversorgung beteiligt sind.

Fazit

Energy Sharing eröffnet völlig neue Möglichkeiten für die Nutzung erneuerbarer Energien in Deutschland.

Mit dem neuen § 42c EnWG können Bürger, Unternehmen und Kommunen erstmals gemeinschaftlich erzeugten Solar- oder Windstrom rechtssicher über das öffentliche Netz teilen. Gleichzeitig profitieren auch Mieter und Wohnungseigentümer ohne eigenes Dach direkt von der Energiewende.

Auch wenn sich Marktstrukturen und regulatorische Rahmenbedingungen noch weiterentwickeln werden, markiert Energy Sharing einen wichtigen Meilenstein für die dezentrale Energieversorgung der Zukunft.

WG Solar Concept GmbH unterstützt Unternehmen, Kommunen, Wohnungswirtschaft und Projektentwickler bei der Planung und Umsetzung moderner Photovoltaik- und Energiekonzepte. Gerne beraten wir Sie zu den Chancen, Möglichkeiten und wirtschaftlichen Potenzialen von Energy Sharing.

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