APZ steht für Abschlusspunkt Zählerplatz. Der APZ ist ein definierter Bereich im Zählerschrank und dient insbesondere der kommunikativen Anbindung des Zählerplatzes.
Was bedeutet § 14a EnWG?
§ 14a des Energiewirtschaftsgesetzes regelt die Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen in das Stromnetz. Dazu gehören beispielsweise:
Wärmepumpen
private Wallboxen und Ladeeinrichtungen
Batteriespeicher mit Netzbezug
weitere steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Seit dem 1. Januar 2024 ist die netzorientierte Steuerung praktisch möglich. Ziel ist es, die vorhandenen Netzkapazitäten effizienter zu nutzen und gleichzeitig den weiteren Ausbau elektrischer Verbraucher zu ermöglichen.
Für Verbraucher bedeutet § 14a EnWG dabei nicht, dass eine Wärmepumpe oder Wallbox dauerhaft abgeschaltet wird. Vielmehr kann der Netzbetreiber bei einer kritischen Netzsituation die netzwirksame Leistung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung begrenzen.
Für die technische Umsetzung werden entsprechende Mess-, Kommunikations- und Steuerungskomponenten benötigt.
Genau hier kommen Smart Meter Gateway, APZ und RfZ ins Spiel.
Was ist der APZ im Zählerschrank?
APZ steht für Abschlusspunkt Zählerplatz.
Der APZ ist ein definierter Bereich innerhalb des Zählerschranks und dient insbesondere als Schnittstelle für die kommunikative Anbindung des Zählerplatzes.
Bei modernen Zähleranlagen spielt die Kommunikation eine immer größere Rolle. Insbesondere bei intelligenten Messsystemen müssen Datenverbindungen zuverlässig und normgerecht vorbereitet werden.
Das Smart Meter Gateway (SMGW) bildet dabei eine zentrale Kommunikationseinheit eines intelligenten Messsystems. Es ermöglicht die sichere Kommunikation zwischen dem intelligenten Messsystem und den daran angebundenen Marktpartnern beziehungsweise technischen Komponenten.
Vereinfacht gesagt:
APZ = Kommunikationsschnittstelle rund um den Zählerplatz
Der APZ schafft damit die notwendigen Voraussetzungen für eine moderne und kommunikationsfähige Zähleranlage.
Warum ist der APZ für moderne Zähleranlagen wichtig?
Die Zeiten, in denen der Zähler lediglich den Stromverbrauch erfasst, verändern sich. Durch Smart Metering, Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, Wallboxen und Batteriespeicher wird der Zählerschrank zunehmend zu einer wichtigen Schnittstelle zwischen Haus und Stromnetz.
Eine geeignete Kommunikationsinfrastruktur ist deshalb ein wichtiger Bestandteil moderner Zählerplätze.
Gerade im Zusammenhang mit der netzorientierten Steuerung nach § 14a EnWG müssen Messung, Kommunikation und Steuerung zuverlässig zusammenspielen.
Bei der Planung sollte deshalb nicht nur auf den aktuellen Bedarf, sondern auch auf zukünftige Anforderungen geachtet werden.
Was ist der RfZ?
RfZ steht für Raum für Zusatzanwendungen.
Der RfZ ist ein definierter Bereich am Zählerplatz, in dem zusätzliche Betriebsmittel des Messstellenbetreibers beziehungsweise Netzbetreibers untergebracht werden können.
Je nach konkreter Anlage und den Vorgaben des zuständigen Netz- oder Messstellenbetreibers können dazu beispielsweise Komponenten für folgende Anwendungen gehören:
Smart Metering
Kommunikation
Steuerungstechnik
CLS-Anwendungen
Steuerboxen
weitere Zusatzanwendungen
Der RfZ schafft damit den erforderlichen Platz für technische Komponenten, die über die reine Strommessung hinausgehen.
Welche Bedeutung hat der RfZ für § 14a EnWG?
Im Zusammenhang mit § 14a EnWG wird der RfZ besonders interessant.
Für die netzorientierte Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen sind zusätzliche technische Komponenten erforderlich. Dazu können beispielsweise Steuerungseinrichtungen beziehungsweise Steuerboxen gehören.
Diese Komponenten müssen im beziehungsweise am Zählerplatz entsprechend den geltenden technischen Vorgaben untergebracht und angeschlossen werden können.
Der RfZ kann hierfür den vorgesehenen Einbauraum bereitstellen.
Das Grundprinzip lässt sich vereinfacht so darstellen:
Smart Meter Gateway → Steuerungstechnik → steuerbare Verbrauchseinrichtung
Über diese technische Infrastruktur kann beispielsweise eine Wärmepumpe oder Wallbox entsprechend den Vorgaben des Netzbetreibers gesteuert beziehungsweise in ihrer netzwirksamen Leistung begrenzt werden.
APZ und RfZ: Was ist der Unterschied?
Auch wenn APZ und RfZ häufig gemeinsam genannt werden, haben sie unterschiedliche Aufgaben.
Der APZ (Abschlusspunkt Zählerplatz) ist insbesondere für die kommunikative Anbindung des Zählerplatzes relevant.
Der RfZ (Raum für Zusatzanwendungen) stellt dagegen einen definierten Bereich für zusätzliche technische Komponenten bereit.
Vereinfacht kann man sich den Unterschied so merken:
APZ = Kommunikation
RfZ = zusätzliche Mess-, Kommunikations- und Steuerungstechnik
Beide Bereiche sind Teil einer modernen Zählerplatzplanung und tragen dazu bei, dass der Zählerschrank für zukünftige Anwendungen vorbereitet ist.
Wie funktioniert die netzdienliche Steuerung nach § 14a EnWG?
Das Zusammenspiel lässt sich am Beispiel einer Wärmepumpe erklären.
1. Das intelligente Messsystem erfasst Daten
Ein intelligentes Messsystem stellt die erforderliche Mess- und Kommunikationsinfrastruktur bereit. Das Smart Meter Gateway übernimmt dabei eine zentrale Rolle.
2. Das Stromnetz wird überwacht
Der Netzbetreiber muss erkennen können, wenn es in einem Netzbereich zu einer kritischen Belastung kommen könnte.
3. Ein Steuerbefehl wird übertragen
Wenn eine netzorientierte Steuerung erforderlich ist, kann ein entsprechender Steuerbefehl über die dafür vorgesehene Kommunikations- und Steuerungstechnik übertragen werden.
4. Die Leistung wird angepasst
Die betroffene steuerbare Verbrauchseinrichtung kann daraufhin ihre netzwirksame Leistung reduzieren.
Bei einer Wärmepumpe bedeutet das beispielsweise nicht zwangsläufig eine vollständige Abschaltung. Vielmehr geht es darum, die Leistung der Anlage zeitweise entsprechend den netzseitigen Vorgaben zu begrenzen.
Welche Geräte können von § 14a EnWG betroffen sein?
Für private Haushalte sind insbesondere elektrische Verbraucher relevant, die eine vergleichsweise hohe Leistung benötigen.
Dazu zählen beispielsweise:
Wärmepumpen
Wallboxen
Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge
Batteriespeicher mit entsprechender Netzbezugsleistung
weitere steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Gerade bei Neubauten oder energetischen Sanierungen sollte deshalb frühzeitig geprüft werden, welche Anforderungen an den Zählerplatz gestellt werden.
Warum wird der Zählerschrank immer wichtiger?
Der klassische Zählerschrank hatte vor allem die Aufgabe, den Stromzähler und die erforderlichen Schutz- und Verteilereinrichtungen aufzunehmen.
Heute kommen immer mehr Funktionen hinzu.
Photovoltaikanlage, Batteriespeicher, Wärmepumpe, Wallbox, Smart Meter und netzorientierte Steuerung müssen technisch miteinander verbunden werden können.
Der Zählerschrank entwickelt sich dadurch immer mehr zu einer digitalen Schnittstelle zwischen Gebäude und Stromnetz.
Eine vorausschauende Planung wird deshalb immer wichtiger.
Was bedeutet das für Hausbesitzer?
Wer eine Wärmepumpe, Wallbox, Photovoltaikanlage oder einen Batteriespeicher plant, sollte auch den Zählerschrank berücksichtigen.
Wichtige Fragen sind beispielsweise:
Ist der vorhandene Zählerplatz für ein modernes Messsystem geeignet?
Sind APZ und RfZ entsprechend den aktuellen Anforderungen vorhanden?
Ist ausreichend Platz für zusätzliche Steuerungstechnik vorhanden?
Sind die erforderlichen Kommunikationswege vorbereitet?
Entspricht die Zähleranlage den aktuellen technischen Regeln?
Welche Vorgaben gelten beim zuständigen Netzbetreiber?
Muss der bestehende Zählerschrank modernisiert oder erweitert werden?
Besonders bei älteren Zähleranlagen kann eine Prüfung sinnvoll sein, bevor eine neue Wärmepumpe oder Wallbox installiert wird.
VDE-AR-N 4100 und moderne Zählerplätze
Bei der Planung eines modernen Zählerplatzes spielt die VDE-AR-N 4100 eine zentrale Rolle. Sie definiert technische Anforderungen für den Anschluss und Betrieb elektrischer Anlagen am Niederspannungsnetz.
Neben den allgemeinen technischen Regeln müssen außerdem die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des jeweils zuständigen Netzbetreibers berücksichtigt werden.
Das ist wichtig, weil die konkrete Ausführung einer Zähleranlage nicht allein vom gewünschten Gerät abhängt. Entscheidend ist das Zusammenspiel aus technischer Regel, Messkonzept und den Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers.
Was bedeutet § 14a EnWG für Photovoltaik und Batteriespeicher?
Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und steuerbare Verbraucher werden in modernen Energiesystemen zunehmend miteinander kombiniert.
Dabei entstehen komplexere Energieströme: Strom wird erzeugt, gespeichert, verbraucht und in das öffentliche Netz eingespeist.
§ 14a EnWG betrifft dabei grundsätzlich die netzorientierte Steuerung bestimmter steuerbarer Verbrauchseinrichtungen. Für Photovoltaikanlagen und Speicher gelten darüber hinaus eigene technische und regulatorische Anforderungen.
Eine sorgfältige Planung des Zählerplatzes ist deshalb besonders wichtig, wenn mehrere dieser Technologien miteinander kombiniert werden sollen.
Fazit: APZ und RfZ als Grundlage für moderne Zähleranlagen
APZ und RfZ sind wichtige Bestandteile eines modernen und zukunftsfähigen Zählerplatzes.
Der APZ (Abschlusspunkt Zählerplatz) dient insbesondere der kommunikativen Anbindung des Zählerplatzes und schafft damit eine wichtige Grundlage für moderne Mess- und Kommunikationssysteme.
Der RfZ (Raum für Zusatzanwendungen) bietet Platz für zusätzliche technische Komponenten, die beispielsweise für Messung, Kommunikation und Steuerung benötigt werden.
Im Zusammenhang mit § 14a EnWG gewinnen diese Bereiche zunehmend an Bedeutung. Denn Wärmepumpen, Wallboxen und andere steuerbare Verbrauchseinrichtungen müssen in Zukunft stärker mit der Infrastruktur des Stromnetzes kommunizieren und auf Netzanforderungen reagieren können.
Wer heute einen Zählerschrank neu plant oder modernisiert, sollte deshalb nicht nur den aktuellen Strombedarf berücksichtigen. Eine normgerechte, kommunikationsfähige und zukunftsorientierte Zähleranlage schafft die Grundlage dafür, dass moderne Energietechnik auch langfristig sinnvoll integriert werden kann.
Sie planen eine Photovoltaikanlage, Wärmepumpe oder Wallbox?
Ob Neubau, Sanierung oder Nachrüstung: Der Zählerschrank sollte von Anfang an zur geplanten Energietechnik passen.
WG Solar Concept unterstützt Sie bei der Planung Ihrer Energieanlage und hilft dabei, die technischen Anforderungen an Zählerplatz, Messung und moderne Energietechnik von Anfang an mitzudenken.
FAQ zu § 14a EnWG, APZ und RfZ
RfZ steht für Raum für Zusatzanwendungen. Dabei handelt es sich um einen definierten Bereich, in dem zusätzliche technische Komponenten für Messung, Kommunikation und Steuerung untergebracht werden können.
Für die Umsetzung der netzorientierten Steuerung nach § 14a EnWG können zusätzliche technische Komponenten erforderlich sein. Der RfZ bietet hierfür den vorgesehenen Bereich innerhalb der Zähleranlage.
Das hängt von der konkreten Zähleranlage, dem Messkonzept und den Anforderungen des zuständigen Netz- beziehungsweise Messstellenbetreibers ab. Bei einer neuen Anlage sollten die aktuellen technischen Regeln und TAB berücksichtigt werden.
Nein, das Ziel der netzorientierten Steuerung ist grundsätzlich nicht eine dauerhafte Abschaltung. Bei einer kritischen Netzsituation kann die netzwirksame Leistung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung zeitweise begrenzt werden.
Der Zählerschrank ist heute mehr als nur der Einbauort des Stromzählers. Durch Smart Metering, Wärmepumpen, Wallboxen, Batteriespeicher und § 14a EnWG werden auch Kommunikation und Steuerung immer wichtiger. Ein entsprechend vorbereiteter Zählerplatz kann spätere Anpassungen erleichtern.